Dezember 2024
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Der Friedrich-Bödecker-Kreis
für Thüringen e.V. (FBK)

Öffentliche Veranstaltungen

Informationen zur Antragstellung und Durchführung von Autorenbegegnungen für Bibliotheken, Freizeiteinrichtungen u.a.

Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. begleitet und unterstützt außerschulische Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung dabei, Autorenbegegnungen zu organisieren. Das Spektrum der geförderten Projekte reicht von der Schreibwerkstatt über Text-Performance bis zur Lesung mit anschließendem Gespräch.
Unsere Veranstaltungen werden nicht bloß als kurzweiliges Erlebnis im außerschulischen Alltag erfahren, sondern wirken weit über den Tag hinaus. Unsere Erfahrungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche durch die persönliche Begegnung mit einer/einem Autor*in eine ganz neue Beziehung zur Sprache, zum Lesen und zur Literatur herstellen und die Lesefreude nachhaltig gefördert wird. Gerade im Zeitalter von Internet und Multimedia ist Lesen die Basis der Bildung und wird dies auch bleiben.

Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. vermittelt öffentliche Autorenbegegnungen (Lesungen und Schreibwerkstätten) an Bibliotheken, Museen, Freizeiteinrichtungen, Vereine u.a. Ziel ist die Förderung bei Kindern und Jugendlichen, die Freude am Umgang mit Literatur zu wecken und zu stärken. Zugunsten dieser Förderung verlangen die Autor*innen ein gegenüber frei vereinbarten Lesungen geringeres und für alle einheitliches Honorar:

Eine Lesung umfasst 90 Minuten inkl. Autorengespräche: 300,00 €
Zwei Lesungen a´90 Minuten am gleichem Tag und Ort inkl. Autorengespräch: 500,00 €
Lesereisen pro Lesung: 250,00 €
Eine Schreibwerkstatt (4 Zeitstunden): 400,00 €
Bei Veranstaltungen für jüngere Kinder kann nach Rücksprache mit dem Autor/der Autorin, statt einer 90- minütigen Lesung, eine 2 x 45- minütige Leseveranstaltungen vereinbart werden.

Das Honorar und die Fahrtkosten werden vom FBK für Thüringen e.V. an den Autor/die Autorin gezahlt. Die Antragssteller, z.B. Bibliotheken zahlen den sogenannten Mitveranstalterbeitrag an den FBK Thüringen e.V., der, je nachdem, ob es sich um eine geförderte oder nicht geförderte Autorenbegegnung handelt, unterschiedlich hoch ausfällt.

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ACHTUNG: Bei geförderten Veranstaltungen dürfen bei Erhebung von Eintrittsgeldern die Einnahmen nicht höher als der in Rechnung gestellte Mitveranstalterbeitrag sein. Mehreinnahmen müssen ggf. an den FBK für Thüringen e.V. gezahlt werden.

Geförderte Autorenbegegnungen

Jedes Jahr stehen uns Projektfördermittel von der Thüringer Staatskanzlei zur Verfügung. Dank dieser Fördermittel können die veranstaltenden Institutionen geförderte Autorenbegegnungen beim FBK Thüringen e.V. beantragen. Die Fördermittel der Thüringer Staatskanzlei und der Mitveranstalterbeitrag (Drittmittel) werden ausschließlich für das Honorar, die Fahrtkosten, Übernachtungen, die Künstlersozialabgabe verwendet.

Der Mitveranstalterbeitrag, der nach Rechnungslegung von der Institution, Verein u.a. an den FBK für Thüringen bezahlt werden muss, beträgt für:

Eine Lesung 60,00 € / 80,00 € (für Nichtmitglieder)
Eine Schreibwerkstatt 80,00 € / 120,00 €

Die Menge der geförderten Autorenbegegnungen im Rahmen der Projektförderung ist beschränkt. Diese Autorenbegegnungen werden daher i.d.R. an Institutionen vermittelt, die Mitglied des FBK für Thüringen e.V. sind. Der Mitgliedsbeitrag für Institutionen beträgt 50,00 € pro Jahr und kann nach § 10b, EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Nicht geförderte Autorenbegegnungen

Gern können Institutionen darüber hinaus nicht geförderte Autorenbegegnungen über den FBK für Thüringen e.V. beantragen bzw. organisieren lassen. Der Mitveranstalterbeitrag umfasst dann die vollen Honorarkosten, die Abgaben an die Künstlersozialkasse (5,0 % auf die Honorare) und die Fahrtkosten (0,30 € pro gefahrenen Km oder Bahnfahrt 2. Klasse). Zahlungen von Übernachtungskosten müssen vom Veranstalter direkt übernommen werden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Pauschale von 30,00 € erheben müssen, um die Kosten für die Unfallversicherung des/der Autor*in und den organisatorischen Aufwand, wie Werbung für Veranstaltung auf unserer Homepage oder die Abwicklung von Honorarabrechnungen und Verträgen, decken zu können.

Der Mitveranstalterbeitrag, den die Institution an den FBK Thüringen e.V. zahlt, beträgt dann:

Für eine Lesung 300,00 € Honorar, zzgl. Fahrtkosten von 0,30 € pro gefahrenen Km oder Bahnfahrt 2. Klasse, zzgl. 12,50 € KSK-Abgabe, zzgl. 30,00 € Pauschale.

Für eine Schreibwerkstatt 400,00€ Honorar, zzgl. Fahrtkosten von 0,30 € pro gefahrenen Km oder Bahnfahrt 2. Klasse, zzgl. 20,00 € KSK-Abgabe, zzgl. 30,00 € Pauschale.

Organisatorische Hinweise zu Autorenbegegnungen

Interessenten, die Autorenbegegnungen für Kinder und Jugendliche veranstalten möchten, sollten ihre Wünsche möglichst frühzeitig bei der Geschäftsstelle des FBK für Thüringen e.V. anmelden. Da die Mittel im Rahmen der Projektförderung größtenteils schon im März des jeweiligen Kalenderjahres verplant werden, ist hier ggf. eine frühere Anfrage nötig. Weiterhin können auch gern spontane Anfragen gestellt werden, da über den Jahresverlauf immer wieder Mittel frei werden.

Ablauf der Planung einer Autorenbegegnung:

  1. Der Geschäftsstelle per Online-Formular Antrag für außerschulische Autorenbegegnungen (wird von Seiten der Geschäftsführung bevorzugt) oder per E-Mail die Wünsche nach bestimmten Autor*innen, Themen, Lesungen oder Poetryslam, Märchenerzähler*innen u.a. (siehe Autorenverzeichnis) und Terminen mitteilen.
  2. Nach der Förderzusage durch den FBK für Thüringen e.V. kann der/die Antragsteller*in Termine und Absprachen mit der Autorin/dem Autor treffen. Dabei sollten auch Detailabsprachen (Anfahrt, Hotel – bitte auf Qualität achten –, Verlauf, Inhalt/Themen der Lesung) erfolgen.
  3. Der Veranstalter sendet die Bestätigung mit Angaben zu Ort, Zeit und Autor*in sowie dem Inhalt der Veranstaltung an den FBK für Thüringen e.V. Nachdem der Veranstalter das Onlineformular Angaben nach Förderzusage des FBK für Thüringen e.V. mit allen nötigen Angaben gesendet hat, gilt die Veranstaltung als fest vereinbart. Spätestens 4 Wochen vor der Autorenbegegnung erhält der Veranstalter die Rechnung. Mit Erhalt der Rechnung über den Mitveranstalterbeitrag ist ein verbindlicher Vertrag zwischen dem FBK für Thüringen e.V. und dem Mitveranstalter geschlossen. Die Rechnung des Mitveranstalterbeitrages ist nach der Veranstaltung, innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist, zu zahlen.
  4. Nach der Lesung füllt der Veranstalter das Onlineformular Feedback aus. Dies dient dem FBK für Thüringen e.V. als Grundlage zur Qualitätskontrolle und ggf. zur Fördermittelabrechnung.
  5. Die Honorarzahlung an die Autorin/den Autor erfolgt über den FBK für Thüringen e.V. Sie als Mitveranstalter*in entrichten keine Zahlungen an Autor*innen! Überdies sind Vereinbarungen und Zahlungen von Zusatzhonoraren nicht zulässig. Autor*innen- und Illustrator*innen-Duos erhalten in der Regel nur einen Honorarsatz. Bitte diesen Punkt rechtzeitig bei der Vereinbarung der Lesung mit der Geschäftsstelle des FBK Thüringen e.V. klären.

Auswahl der Autorinnen und Autoren:

Nicht alle Autor*innen sind bereit, zu FBK-Honorarsätzen zu lesen. Autor*innen aus Thüringen, die zu den Bedingungen des FBK lesen, finden Sie in unserer Datenbank. Hier finden Sie auch entsprechende biografische und bibliografische Hinweise, Hörproben, Interviews und Feedbacks sowie Angaben über Themenschwerpunkte und Klassenstufen.

Autor*innen aus dem gesamten Bundesgebiet, die zu FBK-Bedingungen lesen, finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes: www.boedecker-kreis.de

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ACHTUNG: Autor*innen aus anderen Bundesländern verursachen höhere Reisekosten und eventuell Übernachtungskosten. Dies kann zur Erhöhung des Mitveranstalterbeitrages führen.

Ablauf der Veranstaltung

Die Veranstaltung besteht in der Regel aus Lesung und Werkstattgespräch. Folgende Hinweise dienen dem reibungslosen Ablauf einer Lesung:

  • Der Autorin/dem Autor soll vor Beginn der Lesung ein*e Ansprechpartner*in zur Verfügung gestellt werden, der/die sie/ihn in am Veranstaltungsort empfängt.
  • Der Raum, in dem die Lesung stattfinden soll, muss bereits feststehen und hergerichtet sein. Mineralwasser (meist ohne Kohlensäure erwünscht) sollte auf dem Tisch stehen.
  • Bitte beachten Sie den Vorbildcharakter, den Sie als Veranstalter*in auf die Kinder haben und zeigen Sie Interesse an der Lesung.
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Nachbereitung der Veranstaltung

Die Geschäftsstelle des FBK Thüringen e.V. soll über den Erfolg der stattgefundenen Lesung informiert werden. Positive und negative Kritik können die weitere Arbeit des FBK THUE e.V. optimieren und so die Förderung von Leselust und Lesekompetenz unterstützen. Hierzu soll das Onlineformular Onlineformular Feedback genutzt werden.

Kopien von Pressemitteilungen und Werbung sind unaufgefordert per E-Mail an uns zu senden. Für Plakate, Flyer u.Ä. können die Logos der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen und des FBK für Thüringen genutzt und hier heruntergeladen werden:

Logo der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Logo des FBK für Thüringen e.V.

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Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Die Arbeit der FBK Thüringen e.V. hängt von seinem Renommee und seiner Bekanntheit ab. Bitte vergessen Sie daher nicht, bei Veröffentlichungen/Pressegesprächen und Ankündigungen den FBK für Thüringen e.V. und die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen zu benennen.