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Der Friedrich-Bödecker-Kreis
für Thüringen e.V. (FBK)

Unterstützen und spenden

Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. ist als gemeinnütziger Verein auf finanzielle Unterstützung angewiesen, um einerseits konzipierte Projekte durchführen zu können und andererseits die laufenden Kosten der Geschäftsstelle zu decken. Nur durch private und öffentliche Förderung ist es möglich, Autorenbegegnungen zu geringen Kosten anzubieten, so dass auch Kindern und Jugendlichen in wirtschaftlich schwächeren Kommunen und Stadtvierteln solche Begegnungen ermöglicht werden können.

Werden Sie Unterstützer und fördern Sie somit die Arbeit des Friedrich-Bödecker-Kreises für Thüringen e.V. mit einem festen Betrag Ihrer Wahl. Ihre Förderung fließt je nach Bedarf in verschiedene Bereiche unserer Arbeit ein: Autorenbegegnungen, Projekte, Publikationen.

SIE verhelfen durch Ihre Unterstützung Kindern und Jugendlichen zu gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe und leisten so einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unserer Gesellschaft.

WIR setzen das Geld da ein, wo es am dringendsten gebraucht wird, und sichern so die Leseförderung durch den Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V.

Möchten Sie die Arbeit des Friedrich-Bödecker-Kreises als Privatperson oder Unternehmen in allgemeiner Weise finanziell fördern, sind wir Ihnen dankbar für Spenden auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V.
Sparkasse Mittelthüringen
IBAN: DE45 8205 1000 0600 1209 61

SIE möchten spezieller fördern und sich gezielt für bestimmte Themenbereiche engagieren? Sie haben das Anliegen, ein Projekt nicht nur zu unterstützen, sondern auch gemeinsam mit dem Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. zu entwickeln? Dann sind wir gespannt auf Ihren Projektvorschlag.

Sie haben eine Projektidee? WIR konzipieren gern mit Ihnen gemeinsam ein Projekt. Z.B. zu Themen wie Fantasien und Fantastisches, Migration/Integration, Fußball, Freundschaft, Geschichte in Geschichten, Ökologie u.v.m.

Gerne stellen wir Ihnen unsere Arbeit persönlich vor und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten der Förderung.

Ihre Förderung kann nach § 10b, EStG steuerlich geltend gemacht werden.

PDF Spendenauftrag