Schutzkonzept Kinder- und Jugendschutz
Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V.
1. Präambel
Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. fördert Literatur, Lesekompetenz und kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen von Autorenlesungen, Schreibwerkstätten, Literaturprojekten sowie künstlerischen Formaten arbeitet der Verein regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Schulen, Bibliotheken, Vereinen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen zusammen.
Der Verein bekennt sich zu einem respektvollen, grenzachtenden und sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Der Schutz vor körperlicher, psychischer, sexualisierter und digitaler Gewalt ist zentrales Leitprinzip der Vereinsarbeit.
Ziel dieses Schutzkonzeptes ist die Prävention von Grenzverletzungen, die klare Orientierung für alle Beteiligten sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Verdachtsfällen.
2. Rechtliche Grundlagen und Orientierung
Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts sowie an datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Insbesondere:
- § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
- § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – insbesondere bei personenbezogenen Daten sowie Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Darüber hinaus berücksichtigt das Konzept fachliche Standards der Kinder- und Jugendhilfe sowie Anforderungen der jeweiligen Kooperationspartner.
3. Geltungsbereich
Dieses Schutzkonzept gilt für alle im Auftrag des Vereins tätigen Personen, insbesondere:
- Vorstandsmitglieder
- hauptamtlich Beschäftigte
- ehrenamtlich Tätige
- Honorarkräfte
- Autorinnen und Autoren
- Illustratorinnen und Illustratoren
- Musikerinnen und Musiker
- Erzählerinnen und Erzähler
- Puppenspielerinnen und Puppenspieler
- sonstige künstlerisch, kulturell oder pädagogisch mitwirkende Personen
4. Tätigkeitsbeschreibung
Der Verein organisiert insbesondere:
- Autorenlesungen
- Schreibwerkstätten und Schreibprojekte
- literarische und kulturelle Bildungsprojekte
- künstlerische Vermittlungsformate (Illustration, Musik, Erzählen, Puppenspiel etc.)
- digitale und hybride Projektformate
Die Veranstaltungen finden überwiegend in Schulen, Bibliotheken, Vereinen und
vergleichbaren Einrichtungen statt.
Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit den jeweiligen Einrichtungen als
Mitveranstalter. Diese stellen in der Regel sicher, dass während der Veranstaltungen eine
pädagogische Fachkraft durchgehend anwesend ist und die Aufsicht wahrnimmt.
5. Risikoanalyse
Die Angebote finden überwiegend im institutionellen Rahmen statt. Eine kontinuierliche
pädagogische Begleitung durch Lehrkräfte oder Fachpersonal der Einrichtung ist in der Regel
gewährleistet.
Alleinige Betreuungssituationen durch im Auftrag des Vereins tätige Personen sind die
Ausnahme.
Mögliche Risiken bestehen insbesondere bei:
- Einzelinteraktionen im kreativen Prozess
- digitalen Kommunikationsformen
- Macht- und Rollenunterschieden
- Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
- fehlender Transparenz bei Zusammenarbeit
Diese Risiken werden durch klare Strukturen, Transparenz und Sensibilisierung reduziert.
6. Verhaltenskodex
Alle Beteiligten verpflichten sich zu einem respektvollen, grenzachtenden und professionellen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Es gilt insbesondere:
- Achtung der Würde und persönlichen Grenzen
- keine diskriminierenden, beleidigenden oder sexualisierten Äußerungen
- kein unangemessenes Macht- oder Abhängigkeitsverhalten
- keine privaten Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen außerhalb der Projektarbeit
- keine privaten Kommunikationskanäle (Messenger, soziale Netzwerke)
- Schutz der Privatsphäre
Digitale Zusammenarbeit / Online-Arbeit
Digitale Zusammenarbeit ist Bestandteil der Vereinsarbeit und kann insbesondere zur Projektbegleitung und Textentwicklung eingesetzt werden.
Dies gilt auch für eine fortlaufende digitale Zusammenarbeit nach Workshops oder Projekten, z. B. zur Weiterentwicklung von Texten.
Voraussetzungen:
- projektbezogener Zusammenhang
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- Abstimmung mit der jeweiligen Bildungseinrichtung
- keine private Kommunikation außerhalb des Projektrahmens
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Aufnahmen und Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich mit vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Die Nutzung ist ausschließlich zweckgebunden (z. B. Dokumentation, Pressearbeit, Projektberichte).
Ohne Einwilligung erfolgen keine Aufnahmen oder Veröffentlichungen.
7. Erweitertes Führungszeugnis
Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann verlangt werden, wenn Personen regelmäßig, intensiv oder in besonderer Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.
Die Entscheidung trifft der Vorstand unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Intensität der Tätigkeit.
Bei einmaligen oder kurzzeitigen Veranstaltungen (bis ca. ein Projekttag / ca. 5 Stunden) im institutionellen Rahmen und unter durchgehender Anwesenheit pädagogischer Fachkräfte wird in der Regel auf die Vorlage eines Führungszeugnisses verzichtet.
Eingesehene Führungszeugnisse sollen zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Die Dokumentation erfolgt durch den Vorstand oder eine beauftragte Person.
8. Fort- und Weiterbildung
Allen Beteiligten wird empfohlen, sich regelmäßig im Bereich Kinder- und Jugendschutz fortzubilden.
Der Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise bietet hierzu regelmäßig dreistündige Online-Schulungen an. Diese werden insbesondere Vorstandsmitgliedern, Projektverantwortlichen sowie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen empfohlen.
9. Beschwerde- und Ansprechstrukturen
Kinder, Jugendliche, Eltern sowie alle Beteiligten können sich bei Fragen, Unsicherheiten oder Beschwerden an den Vorstand wenden.
Hinweise werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.
10. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Bei Hinweisen auf Grenzverletzungen oder Kindeswohlgefährdung gilt:
- Ruhe bewahren
- Sachlich dokumentieren
- Keine eigenen Ermittlungen
- Interne Ansprechperson informieren
- Externe Fachberatung hinzuziehen
- Schutzmaßnahmen einleiten
- Bei akuter Gefahr: zuständige Behörden informieren
11. Inkrafttreten und Überprüfung
Dieses Schutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstandes in Kraft.
Es wird regelmäßig überprüft und spätestens nach drei Jahren fortgeschrieben.