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Der Friedrich-Bödecker-Kreis
für Thüringen e.V. (FBK)

Schutzkonzept Kinder- und Jugendschutz

Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V.

 

1. Präambel

Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e.V. fördert Literatur, Lesekompetenz und kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen. Im Rahmen von Autorenlesungen, Schreibwerkstätten, Literaturprojekten sowie künstlerischen Formaten arbeitet der Verein regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen in Schulen, Bibliotheken, Vereinen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen zusammen.

Der Verein bekennt sich zu einem respektvollen, grenzachtenden und sicheren Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Der Schutz vor körperlicher, psychischer, sexualisierter und digitaler Gewalt ist zentrales Leitprinzip der Vereinsarbeit.

Ziel dieses Schutzkonzeptes ist die Prävention von Grenzverletzungen, die klare Orientierung für alle Beteiligten sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Verdachtsfällen.

2. Rechtliche Grundlagen und Orientierung

Dieses Schutzkonzept orientiert sich an den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilferechts sowie an datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Insbesondere:

  • § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
  • § 72a SGB VIII – Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – insbesondere bei personenbezogenen Daten sowie Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Darüber hinaus berücksichtigt das Konzept fachliche Standards der Kinder- und Jugendhilfe sowie Anforderungen der jeweiligen Kooperationspartner.

3. Geltungsbereich

Dieses Schutzkonzept gilt für alle im Auftrag des Vereins tätigen Personen, insbesondere:

  • Vorstandsmitglieder
  • hauptamtlich Beschäftigte
  • ehrenamtlich Tätige
  • Honorarkräfte
  • Autorinnen und Autoren
  • Illustratorinnen und Illustratoren
  • Musikerinnen und Musiker
  • Erzählerinnen und Erzähler
  • Puppenspielerinnen und Puppenspieler
  • sonstige künstlerisch, kulturell oder pädagogisch mitwirkende Personen

4. Tätigkeitsbeschreibung

Der Verein organisiert insbesondere:

  • Autorenlesungen
  • Schreibwerkstätten und Schreibprojekte
  • literarische und kulturelle Bildungsprojekte
  • künstlerische Vermittlungsformate (Illustration, Musik, Erzählen, Puppenspiel etc.)
  • digitale und hybride Projektformate

Die Veranstaltungen finden überwiegend in Schulen, Bibliotheken, Vereinen und
vergleichbaren Einrichtungen statt.

Die Durchführung erfolgt in Kooperation mit den jeweiligen Einrichtungen als
Mitveranstalter. Diese stellen in der Regel sicher, dass während der Veranstaltungen eine
pädagogische Fachkraft durchgehend anwesend ist und die Aufsicht wahrnimmt.

5. Risikoanalyse

Die Angebote finden überwiegend im institutionellen Rahmen statt. Eine kontinuierliche
pädagogische Begleitung durch Lehrkräfte oder Fachpersonal der Einrichtung ist in der Regel
gewährleistet.

Alleinige Betreuungssituationen durch im Auftrag des Vereins tätige Personen sind die
Ausnahme.

Mögliche Risiken bestehen insbesondere bei:

  • Einzelinteraktionen im kreativen Prozess
  • digitalen Kommunikationsformen
  • Macht- und Rollenunterschieden
  • Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
  • fehlender Transparenz bei Zusammenarbeit

Diese Risiken werden durch klare Strukturen, Transparenz und Sensibilisierung reduziert.

6. Verhaltenskodex

Alle Beteiligten verpflichten sich zu einem respektvollen, grenzachtenden und professionellen Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Es gilt insbesondere:

  • Achtung der Würde und persönlichen Grenzen
  • keine diskriminierenden, beleidigenden oder sexualisierten Äußerungen
  • kein unangemessenes Macht- oder Abhängigkeitsverhalten
  • keine privaten Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen außerhalb der Projektarbeit
  • keine privaten Kommunikationskanäle (Messenger, soziale Netzwerke)
  • Schutz der Privatsphäre

Digitale Zusammenarbeit / Online-Arbeit

Digitale Zusammenarbeit ist Bestandteil der Vereinsarbeit und kann insbesondere zur Projektbegleitung und Textentwicklung eingesetzt werden.

Dies gilt auch für eine fortlaufende digitale Zusammenarbeit nach Workshops oder Projekten, z. B. zur Weiterentwicklung von Texten.

Voraussetzungen:

  • projektbezogener Zusammenhang
  • Einwilligung der Erziehungsberechtigten
  • Abstimmung mit der jeweiligen Bildungseinrichtung
  • keine private Kommunikation außerhalb des Projektrahmens

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Aufnahmen und Veröffentlichungen erfolgen ausschließlich mit vorheriger Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Die Nutzung ist ausschließlich zweckgebunden (z. B. Dokumentation, Pressearbeit, Projektberichte).

Ohne Einwilligung erfolgen keine Aufnahmen oder Veröffentlichungen.

7. Erweitertes Führungszeugnis

Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses kann verlangt werden, wenn Personen regelmäßig, intensiv oder in besonderer Weise Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben.

Die Entscheidung trifft der Vorstand unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Intensität der Tätigkeit.

Bei einmaligen oder kurzzeitigen Veranstaltungen (bis ca. ein Projekttag / ca. 5 Stunden) im institutionellen Rahmen und unter durchgehender Anwesenheit pädagogischer Fachkräfte wird in der Regel auf die Vorlage eines Führungszeugnisses verzichtet.

Eingesehene Führungszeugnisse sollen zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als drei Monate sein. Die Dokumentation erfolgt durch den Vorstand oder eine beauftragte Person.

8. Fort- und Weiterbildung

Allen Beteiligten wird empfohlen, sich regelmäßig im Bereich Kinder- und Jugendschutz fortzubilden.
Der Bundesverband der Friedrich-Bödecker-Kreise bietet hierzu regelmäßig dreistündige Online-Schulungen an. Diese werden insbesondere Vorstandsmitgliedern, Projektverantwortlichen sowie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen arbeitenden Personen empfohlen.

9. Beschwerde- und Ansprechstrukturen

Kinder, Jugendliche, Eltern sowie alle Beteiligten können sich bei Fragen, Unsicherheiten oder Beschwerden an den Vorstand wenden.

Hinweise werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft.

10. Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei Hinweisen auf Grenzverletzungen oder Kindeswohlgefährdung gilt:

  1. Ruhe bewahren
  2. Sachlich dokumentieren
  3. Keine eigenen Ermittlungen
  4. Interne Ansprechperson informieren
  5. Externe Fachberatung hinzuziehen
  6. Schutzmaßnahmen einleiten
  7. Bei akuter Gefahr: zuständige Behörden informieren

11. Inkrafttreten und Überprüfung

Dieses Schutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstandes in Kraft.

Es wird regelmäßig überprüft und spätestens nach drei Jahren fortgeschrieben.

 

Ansprechpersonen und externe Anlaufstellen im Kinderschutz

Der Friedrich-Bödecker-Kreis für Thüringen e. V. setzt sich für den Schutz und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen ein. Alle Mitarbeitenden, Honorarkräfte, Autorinnen und Autoren sowie Kooperationspartner sind verpflichtet, Hinweise auf grenzverletzendes Verhalten oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung ernst zu nehmen und entsprechend zu handeln.

Interne Ansprechperson

Für Fragen und Hinweise zum Kinder- und Jugendschutz ist grundsätzlich die Geschäftsführung des Friedrich-Bödecker-Kreises für Thüringen e. V. zuständig.

Da der Verein nur über eine hauptamtliche Mitarbeiterin verfügt, die regelmäßig Außentermine wahrnimmt, kann eine durchgehende Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden. In dringenden Fällen sollen daher die nachfolgend genannten externen Fachberatungsstellen oder das zuständige Jugendamt direkt kontaktiert werden.

Externe Anlaufstellen und Beratungsangebote in Thüringen

Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V.

Servicestelle für den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz in Thüringen

Johannesstraße 19
99084 Erfurt
Telefon: 0361 6442264
E-Mail: info@jugendschutz-thueringen.de
Internet: www.jugendschutz-thueringen.de

Der Kinderschutzbund – Landesverband Thüringen e. V.

Beratung, Information und Unterstützung zu Fragen des Kinderschutzes

Johannesstraße 2
99084 Erfurt
Telefon: 0361 65319483
E-Mail: post@dksbthueringen.de
Internet: www.dksbthueringen.de

„Dein Megafon“ – Ombudsstelle der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen

Unabhängige Beratung und Unterstützung für Kinder, Jugendliche, Familien und Fachkräfte

Telefon: 0361 23000270
Mobil: 0176 75867137
E-Mail: ombudsstelle@dein-megafon.de
Internet: www.dein-megafon.de

Örtliche Hilfesysteme

Je nach Veranstaltungsort können außerdem folgende Stellen kontaktiert werden:

das zuständige Jugendamt bzw. der Allgemeine Soziale Dienst (ASD),

der zuständige Kinder- und Jugendschutzdienst des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt,

eine insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) gemäß § 8a SGB VIII.

Weitere Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen unter: https://www.kinderschutz-thueringen.de/kinderschutz/netzwerke

Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung oder bei grenzverletzendem Verhalten werden Beobachtungen dokumentiert und unverzüglich an die zuständige Ansprechperson oder eine externe Fachstelle weitergegeben. Die Einschätzung der Situation erfolgt unter Einbeziehung geeigneter Fachkräfte. Der Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen hat dabei stets Vorrang.

Notfälle

Bei einer akuten Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen sind unverzüglich die zuständigen Behörden zu informieren:

Polizei: 110

Rettungsdienst / Feuerwehr: 112

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat jederzeit Vorrang vor organisatorischen Abläufen und Interessen des Vereins.